Abhängig
Es ist keine große Überraschung: Die Folgen des so genannten „Herrenberg-Urteils“ haben die Musikhochschulen erreicht. In einem ersten Feststellungsbescheid wurde eine langjährige Tätigkeit im Lehrauftrag unter Berufung auf diese (auf die dortige Musikschule bezogene) Entscheidung des Bundessozialgerichts als abhängige Beschäftigung eingestuft (